ALG 2 - Immo - Nutzungsentschädigung als KdU
beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Meine Ehefrau hat sich 4 Monate nach ihrer teilstationären Therapie (Depression) von mir getrennt und mit unserer 21 Jahre alten Tochter das bis dahin gemeinsam bewohnte Eigenheim verlassen. Seit dem bewohne ich das EFH mit ca. 93qm Wohnfläche mit meiner 16 Jahre alten Tochter. Obwohl sowohl meine Ehefrau als auch ich Einkommen haben, waren wir seit 1.1.2005 im ALG-2 Bezug.