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1.322 Ergebnisse für vertrag krankheit

Vertragsaufhebung und Freistellung
vom 31.3.2015 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Ich habe im gegenseitigen Einverständnis mit meinem Arbeitgeber den Vertrag gelöst und wurde vom Dienst freigestellt und 6 Monate weiter bezahlt.Ich wurde in der Zeit krank.Habe mich dann beim Arbeitsamt gemeldet und dort sollte ich nach wiederkehrende Krankheit meine Au einreichen.Heute ist die Zeit vorrüber und ich bin noch krank.Mein arbeitgeber hat vergessen,die Krankenkassenbeiträge zu reduzieren.Jetzt wird alles neu berechnet.
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen
vom 8.9.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich schloss 2007 eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.Da mein Vertreter beim Ausfüllen des Antrags relativ oberflächlich auf die Gesundheitsfragen einging und ich mich zu diesem Zeitpunkt für einen völlig gesunden Menschen hielt,verneinte ich diese,da mir die Wichtigkeit leider nicht bewusst war.Zum Verhängnis soll mir heute die Frage werden,in der ich nach Krankheiten,Beschwerden oder nach ambulanten Untersuchungen in den letzten 5 Jahren durch Ärzte gefragt wurde.Diese verneinte ich leider,da ich für meine Begriffe in den letzten Jahren nur ab und zu mit Bagatellerkrankungen beim Arzt war,wovon ich die meisten schon nicht einmal mehr wusste.Oktober 2007 erkrankte ich an Tuberkulose.Ich war 7 Monate arbeitsunfähig.Als ich die festgelegte Rente für 6 Monate beantragte,wurden bei meiner Hausärztin die letzten 5 Jahre durchforscht.Daraufhin erhielt ich die Ablehnung der Leistung sowie den Rücktritt vom Versicherungsvertrag.Es wurde mir "Täuschungsabsicht" unterstellt,da ich "den Eindruck völlig gesunder Verhältnisse vermittelte".Erwähnt wurden: 2004 1mal Migräne, 2005 2mal Migräne.Welche,auch im Arztprotokoll festgehalten,nur in der Pillenpause war.Ich muss betonen,dass ich keineswegs ein Migränepatient bin,was mir auch meine Ärztin bestätigte.Seit ich die Pille absetzte,war ich seit Juli 2005 nie wieder wegen Migräne beim Arzt.Desweiteren Februar 2006 einmalig Absencen.Hervorgerufen durch einen Todesfall.Zu diesem Zeitpunkt ging es mir nicht so gut.Doch diese Beschwerden hatten sich bereits zum Zeitpunkt des Termins beim Facharzt erledigt,so dass ich diesen Termin nicht einmal mehr wahrnehmen musste.Desweiteren 2006 einmalig Tendinitis.Auch daran konnte ich mich längst nicht mehr erinnern.Wahrscheinlich im Zusammenhang damit wurde zum gleichen Zeitpunkt 2006 eine Lumbalgie genannt,wo ich garnicht mehr weiß oder wusste,womit ich da beim Arzt war.Wahrscheinlich eine für mich unbedeutende Verspannung.Als letztes wurde eine Tachycardie genannt.Erhöhter Pulsschlag,hervorgerufen durch einen zu diesem Zeutpunkt grippalen Infekt.Auch diese Beschwerden hatte ich vorher nie und auch danach nie wieder.Nun meine Frage:Ist der Versicherer dazu berechtigt,die Leistung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten,wo ich der Meinung bin,dass dies nur geschehen ist,da die Röntgenbilder und die Arztberichte durch die Tuberkulose nichts allzu positives verheißen.Ansonsten aber war ich doch immer ein gesunder Mensch.Dies bestätigte im Nachhinein auch meine Ärztin,als ich ihr von der Sache erzählte.Auch sie sagte,dass sie immer angegeben hätte,dass es sich immer nur um Bagatellerkrankungen handelte.Sie sagte auch,dass doch jeder in 5 Jahren mal beim zum Arzt geht und man sich das doch garnicht merken kann.Ich finde,wenn man bei möglichem Leistungsanspruch soo großen Wert auf solche Dinge legt,dann sollte man solch ein Gesundheitsblatt auch vom Arzt ausfüllen lassen.Wie kann ich mich nun verhalten?
Gehaltsanspruch nach Kündigung in der Probezeit
vom 9.4.2009 25 € Historischer Preis
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Unabhängig von dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ohne jede weitere persönliche Rücksprache erhielt ich aber bereits am 06.03.2009 die am 05.03.2009 datierte Kündigung mit Wirkung zum 19.03.2009, also innerhalb der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist von 14 Tagen.
pferdekauf rücktritt wegen mängel
vom 19.11.2011 35 € Historischer Preis
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.), lasse röntgen anfertigen und es wurde folgendes festgestellt: "pea hat vorne rechts deutlich ausgeprägte krongelenksarthrose (schale) ebenso hinweise auf frühere hufreheerkrankung. pea ist nicht als reitpferd nutzbar und bedarf umfangreicher therapie" (gesamtbericht der tierärztin liegt vor) in der zwischenzeit bin ich der meinung dass hier arglistige täuschung vorliegt und mir einfach wichtige informationen verschwiegen wurden. z.b. beim proberitt hat man mich auf pea bergauf reiten lassen, auf der mutter bergrunter. pea wurde bergrunter am halfter geführt. wir hatten am besichtigungstag uns mündlich geeinigt dass wenn ich die pferde nicht einzeln reiten könnte, (die beiden sind effektiv unzertrennlich) ich sie nach 6 monaten wieder zurückgeben könnte. davon stand dann aber nichts im vertrag. blauäugig habe ich den leuten vertraut. auch davon will man nichts mehr wissen, man behauptet einfach es wäre kein problem ein pferd allein zurückzulassen. ich kann pea sogar als handpferd auf grund ihrer erkrankung nicht mehr mitnehmen, bei bergab lahmt und stolpert sie. sie drehte durch als ich sie alleine auf der weide liess und mit panja ausritt. fazit: ich habe 2 reitpferde gekauft und kann beide nicht reiten. die tierärztin meinte aufgrund der röntgen wären wir auf der "gewonnenen" seite. ich bin eher skeptisch, eine menge unkosten werden in zukunft auf mich zukommen. zu allem übel habe ich mir am 30.10. beim longieren von panja das handgelenk gebrochen, bin in der zwischenzeit operiert worden. da ich alleinstehend bin, werde ich erhebliche probleme haben die pferde während des winters zu versorgen. ich habe sogar daran gedacht die beiden in eine pension zu geben und habe den leuten dieses auch mitgeteilt. wie üblich: keine reaktion. ich bedanke mich im voraus für ihre bemühungen und erklärungen der sachlage, vor allem ob vor gericht die möglichkeit besteht den kauf rückgängig zu mache und verbleibe mit freundlichen grüssen
Verzug oder nicht? Abwicklung eines Werkvertrags nach Rücktrittserklärung
vom 11.3.2015 58 € Historischer Preis
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Aufgrund einer schweren Krankheit konnte ich den Auftrag jedoch zunächst nicht ausführen. - Am 03.04.2014 erhielt ich ein Schreiben meines Kunden mit Betreff: "bezahlte Rechnung Nr. ... ") Das Anwaltsschreiben enthielt eine Kostennote mit folgendem Hinweis: "Da Sie sich mit der Lieferung bereits in Verzug befinden, sind Sie ferner verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme zu bezahlen... 1,3 Geschäftsgebühr <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/RVG/13.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 13 RVG: Wertgebühren">§§13,14 RVG Nr. 2300</a> VV RVG" - Ich reagierte am 19.02.2015 auf das Schreiben vom 09.12.2014: "leider komme ich wegen schwerer Krankheit erst heute auf Ihr Anliegen zurück und bearbeite heute den Rücktrittswunsch Ihrer Mandantin, der durch Sie ausgesprochen wurde. ... - War mein Vorgehen vom 19.02.2015 rechtens, die bisher durchgeführten Arbeiten bei Rücktritt vom Vertrag zu berechnen?
Kündigung, Abfindung, Auszahlung Urlaubstagen.
vom 22.5.2013 80 € Historischer Preis
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Auch hatte ich einen Firmenwagen (steht auch in meinen Vertrag) aber die musste ich ohne Grund plötzlich am 4. ... Hierunter was in meinen Vertrag geschrieben ist: Der Arbeitsnehmer tritt mit Wirkung vom 1. ... Der Vertrag kann jeder der beiden Parteien schriftlich unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wohng.kündigen weg.Renovierung durch Vermieter? EILT
vom 6.3.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dazu müssen alle Mieter ausziehen, Rückumzug wird angeboten, ist für meine Mutter aufgrund ihres Alters und ihrer Krankheit aber zuviel. ... Die Genossenschaft besteht nun darauf, dass meine Mutter ihren bisherigen Mietvertrag mit einer Miete von ca. 220,-- € kündigt und dann einen neuen Vertrag mit einer Miete von 480,00 € unterschreibt.
Ausbleibende Gehaltszahlung und keine Reaktion vom Arbeitgeber
vom 15.4.2011 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vertrag soll das Gehalt zum 15. des Monats gezahlt werden. ... Da im Vertrag drin steht, dass bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttogehalt verlangt werden kann, vermuten wir, dass der Arbeitgeber das Geld einbehalten will.
Anspruch auf Kostenrückerstattung
vom 26.4.2023 für 49 €
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Die Kursleiterin behält sich vor Kurstermine, mit rechtzeitiger Vorankündigungzu verschieben. o Vertretung: In Ausnahmefällen kann der Kurs durch eine Kollegin vertreten werden. o Krankheiten: Bei ansteckenden Krankheiten (insbesondere RS-Virus, Rota Viren, Covid-19Grippe ansteckende Ausschläge Durchfallerkrankungen) darf nicht am Kurs teilgenommen werden Sie hat nur ein Attest vorgelegt auf dem sie für sportunfähig erklärt wird. ... Sie beruft sich nun darauf, dass eine Teilnahme bei Krankheit untersagt ist und ihr daher eine Rückerstattung zu steht.
Hauskredit zurückzahlen
vom 14.9.2016 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Damals hatte ich einen Kredit von 40.000 euro aufgenommen .Ich erkundigte mich bei der Bank, ob Ich aus dem Vertrag auch wieder herauskommen würde. ... Ich muss unbedingt aus dem Vertrag raus, weil bei uns eine Wohnungsveränderung auftritt und ich einen Kredit benötige. ... Ich würde mir einen Rat von Ihnen wünschen, ob es eine Möglichkeit gib, aus dem Vertrag rauszukommen.
My Hammer
vom 18.11.2009 25 € Historischer Preis
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Ich fragte ihn noch per Mail ob ich die Haltebolzen für den Krümmer auch besorgen solle (da ich in einigen Internetforen gelesen habe das diese in der Regel immer abreissen beim lösen OPEL-Krankheit). ... Jetzt meine Frage: Wie kann ich mich vor diesen Mehrkosten schützen und ist dies überhaupt zulässig zumal Wir ja einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen sind via My Hammer.
Arbeitsvertrag Stundenvertrag
vom 2.4.2015 25 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt René Piper / Berlin Steglitz
Meine Befürchtung ist nun, dass ich aufgrund eines Stundenlohns und der Abrufbereitschaft und aufgrund keiner festgelegten wöchentlichen Stundenanzahl keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub etc. habe bzw. ... Mit der Bezahlung nach Stundenlohn bin ich grundsätzlich einverstanden, nur möchte ich halt auch Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit haben und auch bezahlte Feiertage.