Wechselwunsch PKV in die GKV
vom 21.4.2020
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Situation bzgl. einem Wechselwunsch von der PKV in die GKV ist gegeben: •Seit 01.01.2015 privat versichert •Festanstellung im außertariflichen Vertrag (AT) •Monatsgehalt: 5750€ •37,5h Arbeitszeit pro Woche •Jahresgehalt: 12 x 5750€ = 69000€ •Evtl. variabler Bonus im Mai 2021 für das Jahr 2020 •Jahresgehalt über der Jahresentgeltgrenze (JAEG) > 62550€ •Erwarten Nachwuchs ca. am 01.07.2020 •Möchte in Elternzeit nach der Geburt von unserer Tochter gehen •In der Elternzeit will ich 2 Monate (September & Oktober 2020) Teilzeit arbeiten: 30h/Woche •Mit der Reduzierung falle ich unter die JAEG auf den Monat gerechnet oMonatsgehaltsgrenze kalkuliert von JAEG: 62550€ / 12 = 5212,5€ oMonatsgehalt in Teilzeit 30h pro Woche -> 4600€ Meine Frage: Genügt es, wenn ich in einem Monat unter die monatliche Gehaltsgrenze (berechnet aus JAEG) über den definierten Zeitraum von 2 Monate falle oder muss ich in Teilzeit gehen, ohne im Vorfeld einen Zeitraum zu definieren, sodass mein Arbeitgeber mich wieder in der GKV anmelden muss?