sehr geehrte Damen und Herrn. ich lebte seit über zwei Jahre in d mit §18 abs4.s1 (quali.besch) war beschränkt auf Arbeitgeber xxx Tätigkeit xxx,Bezirk,und Selbständigkeit nicht gestattet. nun wurde mir die Beschränkungen bzw teil davon aufgehoben nach §9abs1nr2 beschverfv,bis auf selbständigen Beschäftigungen nicht gestattet,und die Beantragung von SGB XII oder II Leistungen erlischt des aufentahltserlaubnis. fraglich ist laut §9beschverfv wenn man die Voraussetzungen erfühlt hat ,kann die ganze Beschränkungen aufgehoben werden,und man dann frei auf D Arbeitsmarkt und sogar ergänzt die Möglichkeit zu eine niederlassungsurlaubnis!?(siehe bitte,die Begründungen zu §9beschverfv) wie sehen meine Aussichten( rechtlich betrachten) auf neue Auftrag auf Erlassung die Selbständigkeit -beschäftigungen aus?. wenn ich arbeitslos beantrage muss ich mit erlöschen meine Erlaubnis rechnen. ich bedanke mich sehr.