Für diese Kosten kommt die Krankenkasse im Rahmen der noch bestehenden Familienversicherung auf, ich zahle als Trennungsunterhalt zur Zeit nur den gesetzlichen "Taschengeldanteil" in Höhe von ca. 100 €. ... Meine Frage zielt auf den Scheidungsunterhalt ab, dazu weitere Angaben: - Ich besitze aus vorehelicher Zeit ein Haus, welches ich zur Zeit in Eigenleistung renoviere, zudem ist aufgrund einer Nacherberegelung eine Grundschuld in Höhe des Kaufpreises zugunsten eines Testamentsvollstreckers eingetragen. - Mein Sohn und ich bewohnen zur Zeit die "Familienwohnung", die ich im Jahre 2000 durch eine Schenkung meiner Großmutter finanzierte. - Vor drei Jahre erbte ich einen nicht ganz geringen Betrag, welchen ich gedenke ohne Zinserträge zu verwahren, größtenteils in Form von Edelmetallen. - Mein derzeitiges Einkommen aus unselbstständiger Arbeit beträgt ca. 1300,- € zzgl. 154,- € Kindergeld, da ich im Moment nur in Teilzeit tätig bin, um mich um meinen Sohn kümmern zu können. ... Bin ich nach der Scheidung unter Berücksichtigung obiger Umstände zu Unterhalt verpflichtet, wenn ja: in welcher Höhe?