Nachdem ich nun bezahlt habe hat das Beerdigungsinstitut mich angeschrieben ich soll nun auch noch Anwaltskosten 1,0 Verfahrensgebühr fuer Mahnbescheid Nr 3305 VVRVG 133 Euro und 05, Verf.Geb fuer Vollstreckungsbeschedi Nr 3308 VVRVG 66,50 + 20.- Porto + 25,12 MWST + 36,50 Gerichtskosten = 291,12 bezahlen, da meine Tochter "nicht in der Lage" ist diese zu übernehmen. Wieso soll ich nun Anwaltskosten bezahlen fuer eine Rechnung von der ich bis dato überhaupt nichts wusste.