Hallo, ich habe Fragen zum Thema Eigentümer und Halter bei Kraftfahrzeugen. ich bin im KFZ-Brief als Halter eingetragen und zahle die KFZ-Steuer, die Versicherung läuft auch auf meinen Namen und ich fahre mit dem Fahrzeug. Da ich nicht ausreichend Geld für die Anschaffung des Autos hatte (kosten 25.000 Euro), habe ich mir bei meinem Vater 10.000 Euro geliehen und mit ihm auch einen kurzes schriftliches abkommen geschlossen, das er der „Eigentümer“ des Autos ist und er es mir nur Nutzung überlässt, der Kfz-Brief ist auch in seinem Besitz, bis ich ihm das Auto auszahle. Nun meine Fragen: 1.