Haftpflicht bei unbebautem Grundstück
Aus <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/836.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 836 BGB: Haftung des Grundstücksbesitzers">§ 836 BGB</a> (Haftung des Grundstücksbesitzers) kann ich mir keinen Anspruch gegen mich vorstellen, da dieser nur den "Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes" regelt. Nun fehlt es aber bei einem unbebauten Grundstück aber gerade an einem Gebäude oder Werk, das einstürzen oder von dem sich Teile ablösen könnten. (1a) Würde in einem Falle wie dem obigen Beispiel auf eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht und einen sich daraus ergebenden Anspruch gem. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht">§ 823 BGB</a> abgehoben werden?