Seit dem 01.10.2021 überversichert, Erstattungsprozentsatz war 50 und nicht 30
vom 7.4.2021
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Macht es Sinn, mit Hilfe eines Anwalts die zu viel gezahlten Beiträge aufgrund des Beratungsfehlers zurückzufordern?