gesetzliche Rentenversicherung Nachzahlungen und Pflichtbeiträge
vom 18.5.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Man hat mir dann gesagt, nur wenn ich über Rechnungen belegen kann, dass ich für mehr als nur einen Mandanten arbeite, das für jetzt und auch für die letzten 4- Jahre beweisen kann, wird dieser bescheid zurück genommen.