Verjährung von Nebenkostenabrechnungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Sauer / Mannheim
Im November 2009 nach der Kündigung des Mietverhältnisses, als die Stimmung zwischen uns ein wenig schlechter wurde habe ich ihn dann schriftlich dazu aufgefordert, mir endlich, da das Mietverhältnis bald (Ende Januar 2010) enden würde, die Abrechnung für das Jahr 2004 auszuhändigen und ihm in dem Schreiben auch mitgeteilt, das wenn das nicht passieren würde, ich die letzte Monatsmiete für den Monat Januar 2010 solange einbehalten würde, bis ich endlich die Abrechnung für die 8 Monate im Jahre 2004 bekommen würde. ... Dieser Folge kann nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dadurch wirksam begegnet werden, dass ein Mieter die Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen verlangen kann.