Zugang zur Wohnung für Arbeiten
vom 16.11.2006
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Kugler / Berlin
Lärm- und Staubbelästigung hinnehmen und muß sich für die Handwerker von der Arbeit freinehmen - die angeblich lärmgeplagte Nachbarin will aber keine Handwerker in der Wohnung.