Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dies sollten Sie ohne weitere Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber nicht tun. Dieser könnte dies sonst als unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit auffassen und eine ( außerordentliche )Kündigung aussprechen.
Das heisst aber natürlich nicht, dass Sie Überstunden oder Resturlaub verfallen lassen müssen. Versuchen sie zunächst, eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber zu erreichen, indem Sie einen Vorschlag für einen Urlaubsantrag und etwa eine Vergütung der Überstunden unterbreiten.
Erst wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Sie erwägen, die Arbeit unter Hinweis auf Resturlaub und Überstunden "niederzulegen".
Diese Vorgehensweise bietet sich auch deswegen an, weil der Vertrag ja unter Umständen über den Monat April fortgeführt werden soll.
Wenn nicht, können Sie die Überstundenvergütung und eine Urlaubsabgeltung auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses noch einfordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen