Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vermieter möchte aufgrund der Rauchmelderpflicht in Bayern Rauchmelder in meiner Wohnung installieren. ... In der Landesbauordnung von Bayern steht nach meinem Verständnis lediglich, dass der Eigentümer der Wohnung, also der Vermieter, für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich ist, aber nicht, wer sie konkret einbaut. Meine Frage an Sie ist, ob der Vermieter den Einbau der Rauchmelder auf den Mieter abwälzen darf, und wenn ja, wie er dann die Verantwortung konkret übernehmen kann, oder ob der Vermieter verpflichtet ist, den Einbau selbst eigenverantwortlich oder durch fachkundiges Personal vorzunehmen.