Eines der Kinder (A) bekommt 1997, noch zu Lebzeiten des Vaters 50.000,- DM vorab aus dem zu erwartenden Erbe, damit es gemeinsam mit dem Gatten eine EigentumsWohnung erwerben kann.Das ist von allen Geschwistern akzeptiert worden. 2. ... Das wird, wiederum mit allen Geschwistern abgesprochen, abgelehnt. 3. Das nächste Kind (C) fragt 2012 ob es 20.000,- Euro als Vorabzahlung aus dem zu erwartenden Erbe zum Erwerb einer Eigentumswohnung haben könnte.