Der mit der Erbauseinandersetzung beauftragte Anwalt der Ehefrau will seine Gebühren nun aus einem Gegenstandswert aller drei Summen in Höhe von € 315.000 berechnen. ... Frage 2: Da die Ehefrau bisher mit der Abrechnung aller Aktiva und Passiva aus der Abwicklung noch nicht nachgekommen ist, hat ihr der Anwalt der Tochter nunmehr mit Klage gedroht. a)Was ist besser, dem Anwalt der Tochter außergerichtlich und freiwillig alle Unterlagen vorzulegen und sich auf längere Streitereien und Feilschereien einzulassen, da vieles (wie Bankkonten, Kindergeld, Unterhalt und Waisenrente) Auslegungssache ist? ... Könnte es sein, dass der Richter hierbei auch einen völlig niedrigeren Streitwert (bezogen auf die Gebührenforderung des Anwalts der Ehefrau) festsetzt?