mietausfallentschädigung
vom 21.3.2005
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
guten abend...kürzlich bekam ich post vom anwalt meines exververmieters.da ich einen zeitmietvertrag hatte und mich mein vermieter trotz angebot meinerseits nachmieter vorzustellen nicht aus dem vertrag lassen wollte provozierte ich durch einstellung der mietzahlung eine fristlose kündigung.dies ist mir gelungen...jetz bekam ich folgenden text von seinem anwalt geschickt: "wir stellen fest das eine wohnungsübergabe am 23.02.05 erfolgte...nachdem die kündigung auf ihr vertragswidriges verhalten-sie bezahlten rechtswidrig nicht die vereinbarten mieten-zurückzuführen ist und mein mandant trotz grösster anstrengungen bislang nicht in der lage war,die wohnung weiter zu vermieten,schulden sie für die zeit in der eine weitervermietung nicht möglich ist,nutzungsasfall in form von schadensersatz.selbstverständlich steht es ihnen frei,selbst geeignete nachmieter zu benennen,wobei die nachmieterbenennung jeweils von meinem mandanten wohlwollend überprüft werden wird" da mein exvermieter die benennung von nachmietern unter 2 zeugen abgelehnt hat kann ich nicht ganz nachvollziehen mit welchem recht er nun schadensersatz fordert. 1.frage:steht ihm schadensersatz zu oder ist das hinfällig nachdem er unter zeugen die nachmieterbenennung vor der kündigung abgelehnt hat. die aussage unter grössten anstrengungen ist meines erachtens auch hinfällig da er lediglich einen makler beauftragt hat.und das erst in der zeit kurz vor dem 23.02.05...ich habe zufällig sein telefongespräch mit dem makler mitbekommen da ich zu dem zeitpunkt mit zwei freunden in einem immobilienbüro war und er grad die anschrift meiner ehemaligen wohnung durchgab. ich habe vor der kündigung eine anonce in die zeitung gesetzt worauf ich hunderte anrufe bekam und mindestens 10 leute die wohnung besichtigt und interessiert waren. 2.frage:sind die eben benannten sachen vor gericht von bedeutung oder eher nicht? ... wenn ich die wohnung nicht mehr bewohne?was der vermieter übrigens wusste weil er mir beim umzug gefolgt ist um zu erfahren wo ich hinziehe.. 4.frage:wenn die rohre nicht isoliert sind trifft mich dann eine schuld selbst wenn ich verpflichtet wäre die anlage zu bertreiben?