Ab 01.06 möchte Tochter 2(13 Jahre) beim Vater leben, dann bin natürlich ich für sie unterhaltspflic
vom 21.3.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Guten Tag, zunächst folgende Fakten: Scheidung nach 17-jähriger Ehe in 2006, mir wurde für die bei mir lebenden Töchter Kindesunterhalt nach Tabelle und für mich nachehelicher Unterhalt in Höhe von 140,-- mtl. zugesprochen.Habe seit unserer Eheschließung immer Teilzeit mit 50% gearbeitet, seit 2005 arbeite ich 75% und kann beim derzeitigen AG auch nicht auf VZ aufstocken. ... Tochter 2 lebte bei mit und ich bekam vom Ex Kindes- und nachehelichen Unterhalt. Ab 01.06 möchte Tochter 2(13 Jahre) beim Vater leben, dann bin natürlich ich für sie unterhaltspflichtig, mein Ex meint aber nun, dass er ab dann auch keinen nachehelichen Unterhalt mehr zahlen muss, da ich nach neuem Recht für mich selbst sorgen muss und er werde die Zahlung an mich einstellen.