Ehegattenunterhalt Rechtsanspruch Rückwirkend
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Folgender Sachverhalt: Ich lebe seit 5 Jahren mit meinem Ehemann getrennt lebend (auch räumlich).Ich habe bisher keine Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen.Er hat mich wirklich nur ab und zu mit Beträgen von 20 bis 100 Euro unterstützt.Nun möchte ich mich scheiden lassen.Meine Frage ist,ob mein Mann dazu verpflichtet wäre für die fünf Jahre den Ehegattenunterhalt nachzuzahlen.Er verdient Netto ungefähr das Doppelte.Habe ich denn überhaupt noch Anspruch auf den Unterhalt aus dieser Zeit bzw. auch zum jetzigen Zeitpunkt bishin zur Rechtssprechung der Scheidung?... Ich würde auch im Falle,dass er Unterhalt zahlen bzw. nachzahlen müsste,darauf verzichten und im Gegensatz das Auto behalten.