Fehler Steuererklärung
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Guten Morgen, wenn das FA einen Fehler in der Steuererklärung feststellt, wird der Steuerpflichtige i.A. zu einer Stellungnahme und gegebenfalls einer Korrektur aufgefordert, besonders wenn der Steuerpflichtige sich zu ungunsten des Staates vertan hat. Wie ist die Lage, wenn der Steuerpflichtige zu seinen Ungunsten falsche Angaben gemacht hat, er also höhrer Steuern zahlen müsste, als wenn seine Angaben korrekt wären?