Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bis zum 31.12.2013 sehe ich keine Möglichkeit des Finanzamtes Sie zu zwingen, dass Sie den Nachweis der Besteuerung der Einkünfte im Ausland erbringen. Mit Wirkung ab dem VZ 2004 wird für Arbeitnehmereinkünfte, die nach einem DBA von der Besteuerung in Deutschland freizustellen sind, die Steuerbefreiung gemäß § 50d Abs. 8 EStG
nur dann gewährt, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass diese Einkünfte im anderen Staat tatsächlich besteuert wurden oder der ausländische Staat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat. Hier ist es aber so, dass das deutsche EStG überhaupt nicht greift, da kein steuerlicher Anknüpfungspunkt (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in DE gegeben ist) und die Arbeit nicht im Inland ausgeübt oder verwertet wird.
Etwas anderes ist aber, wenn Sie in 2014 nach Deutschland zurückkehren und hier einen steuerlichen Wohnsitz begründen.Sobald Sie einen Wohnsitz in Deutschland nehmen, also z.b. im Juli 2014 von Mexiko nach Deutschland umziehen, und sodann in Deutschland arbeiten, müssen Sie auch für 2014 eine deutsche Steuererklärung abgeben. Bei dieser Steuererklärung wären dann auch die in Mexiko bezogenen Einkünfte von Januar 2014 bis eventuell Juli 2014 anzugeben, da diese im Rahmen der Progression zu berücksichtigen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 25.02.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geerter Herr Hermes,
ersteinmal vielen Dank fuer die Antwort.
Leider verstehe ich aber Ihren letzten Absatz nicht ganz. Ich verstehe das ich fuer mein Anfang 2014 von meinem deutschem Arbeitgeber in Mexiko bezogene Gehalt versteuern muss. Kann ich dieses Gehalt in Deutschland versteuern wenn ich meine Steuererklaerung fuer 2014 mache und die Steuer in Deutschland nachzahlen oder muss ich die Steuer hier in Mexiko abfuehren und den Nachweis bei meiner deutschen Steuererklaerung erbringen? Aufgrund des hohen Steuersatzes hier wuerde ich Option 1 bevorziehen.
Mit freundlichen Gruessen
Das Gehalt welches Sie in Mexiko bis zu Ihrem Umzug nach Deutschland erhalten haben, unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt auf die übrigen in 2014 erzielten Einkünfte in Deutschland.
Dies bedeutet für Sie zB. Einkünfte in Mexiko 40.000 und aus Deutschland 100.000. Dann werden die 100.000 so besteuert (Steuersatz) als hätten Sie in 140.000 € in Deutschland verdient. Solange Sie nicht beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind, hat das Finanzamt auch kein Auskunftsrecht gemäß AO.
Entschuldigen Sie die Verspätung der Beantwortung der Nachfrage.