Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Gem. § 1 Abs. 1 EStG sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Soweit Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhalten, sind Sie gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig. Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 4 a EStG unterliegen die Einkünfte in der Deutschland daher der beschränkten Steuerpflicht, da diese in Deutschland verwertet werden.
Als beschränkt Steuerpflichtiger können Sie gem. § 50 EStG Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 4 bis 8) oder Werbungskosten (§ 9) nur insoweit abziehen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Im weiteren haben Sie aus meiner Sicht einen Besteuerungsnachteil, da gem. § 32a Absatz 1 EStG, dass das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erhöht wird.
Insoweit wäre eine Befreiung von der deutschen Lohnsteuerpflicht nur zu erreichen, wenn das Einkommen durch eine Betriebsstätte Ihres Arbeitsgebers in Frankreich ausgezahlt wird
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung haben Arbeitnehmer für die in Frankreich zu entrichtende Steuer allerdings Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe der französischen Einkommensteuer.
Dieses Verfahren gilt für Sie sowohl in 2009 als auch in 2010. Es hat für Sie somit keine Vorteile, sich aus Deutschland abzumelden, um eine Besteuerung dieser Einkünfte in Deutschland zu vermeiden. Vielmehr erachte ich eine unbeschränkte Besteuerung als vorteilhafter.
Sie können im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsantrages auch die Kosten für die Wohnung in Frankreich, Fahrtkosten zur Arbeit und Heimfahrten etc. steuerlich geltend machen.
2. Eine Abänderung der Steuererklärung in Deutschland ist nicht mehr möglich, da diese bestandskräftig geworden ist und aufgrund der unter Ziffer 1 genannten Ausführungen keine Vorteil erbringen würde.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen