Sozialrecht
vom 31.1.2013
55 €
Historischer Preis
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Da nicht erhaltene Leistungen auch nicht aufgehoben / zurückgefordert werden können, habe ich vorsorglich sowohl der Rückforderung, als auch der Aufhebung des Bewilligungs-Bescheids widersprochen. Daraufhin erhielt ich einen Bescheid, der besagt, dass meinem Widerspruch in vollem Umfang abgeholfen wurde. Das bedeutet für mich in der Übersetzung, da nicht nur die Rückforderung, sondern auch die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zurückgenommen wurde, dass nach Vorlage der Gehaltsabrechnungen nun doch Leistungen vom Amt bewilligt wurden und demzufolge auch zu zahlen sind?