Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst sollten Sie den Rückforderungsbescheid prüfen lassen. Insoweit wäre zu klären, was unter Ihrer Formulierung " bei dem Widerspruch kam nun heraus..." zu verstehen ist.
Wenn dem Jobcenter die Abfindungszahlung im Juni 20015 bekannt war, hätte auch bereits ab diesem Zeitpunkt die Anrechnung erfolgen müssen. Sofern Sie keinen vorläufigen Bescheid erhalten haben über die Leistungen seit Juli und die Abfindung bekannt gewesen ist, sollten Sie ein Widerspruchsverfahren nicht scheuen. Denn dann könnten Sie sich auf Vertrauensschutz berufen.
Ich muss Ihnen aber auch mitteilen, dass dieses von den Gerichten durchaus unterschiedlich bewertete wird. Der Vertrauensschutz wird eng ausgelegt und in Anbetracht der Tatsache, dass Ihnen die Rechtslage auch bekannt war, kann ein Gericht durchaus den Vertrauensschutz verneinen.
Die gesamte Beurteilung wir jedoch von der genauen Prüfung der Vorgänge abhängen.
Sollte die Rückforderung berechtigt sein, sollten Sie um eine Ratenzahlungsbewilligung bitten. Dieser Bitte wird in der Regel auch entsprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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