Hauskauf mit vermietetem DG, Anmeldung der Nutzung auf Eigenbedarf
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Dazu sollte der bisherige Mieter ausziehen. ... Die bestehende Vermietung des Dachgeschosses würde die gemeinsame Nutzung des Treppenhauses und damit ein ständiges Abschließen unserer Wohnräume erfordern. Wir möchten wissen, welche Chancen (Sachlage: fast 65-jähriger Mieter mit fast 20 Jahre altem Mietvertrag, der jedoch offensichtlich nicht im Objekt wohnt) auf Erfolg bei einer Durchsetzung der Kündigung wegen Eigenbedarf bestehen würden und auf welchen Zeitraum bis zum Freiwerden (z.B. auch Räumungsklage) der oberen Wohnung wir uns im ungünstigsten Fall einstellen müssten.