Autoverkauf privat - Mängel und Unfallschaden
Schadensansprüche des Käufers wegen der Beschaffenheit des gebrauchten Kraftfahrzeugs sind ausgeschlossen, dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Verkäufers .....oder es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht." ... Ansonsten waren mir die anderen technischen Mängel nicht bekannt. Kann die Käuferin mich für die auftretenden Mängel haftbar machen ?