Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Reihenhaus mit Mängel

26. April 2005 12:01 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Hallo habe am 01.12.2004 unser Reihenhaus übernommen
Habe ein paar Mängel nach der Übergabe festgestellt
Das die Außenwände laut Vertrag zu dünn sind. (es sind 2,5cm)
Der Bauträger sagt dass es mit dem Statiker so abgesprochen hat
Es würde kein nachlass geben
Die Bodenplatten stehen laut einer anderen Baufirma ab
Am 06.12 wurde vom mein Baufirma begutachtet.
Habe immer angerufen es zu beheben aber sie kamen nicht.
Wir mussten am 18 und 19.12 einziehen dann kamen am 21.12 und
Wollten den Mängel beheben.
Da sie nur mit Gipskarton den Mängel zu machen wollten und
So es wieder Bauschutt entsteht habe ich nicht erlaubt.
Weil wir 2 klein Kinder haben
Wollen auch nicht entgegen kommen.
Nach dem Einzug haben wir den Kanalgeruch festgestellt
Es kam raus das kein pumpe für den Drainage eingebaut wurde.
Es wurde mit mein drängen erst am 16.02 eingebaut
Für den Geruch Belästigung wollen sie auch nicht entgegen kommen.
Der Dachaustiegluke ist nicht nach plan eingebaut
Das haben wir erst auch später gemerkt
Die Zisterne wurde falsch platziert der umbau dauert noch.
Und einige kleine Mängel.
Wir haben noch den 3,5% noch nicht überwiesen.
Was sollen wir jetzt machen? Die Firma will droht mit Anwalt.


Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Firma war verpflichtet, Ihr Haus mangelfrei und gemäß den Vereinbarungen im Vertrag zu errichten. Sie durfte also keine dünneren Wände errichten als im Vertrag vereinbart wurde, sie musste den Boden ordnungsgemäß herstellen, sie musste die Kanalisation vollständig einrichten und die Dachausstiegsluke und die Zisterne an dem Platz bauen, der gemäß Vertrag vorgesehen ist. Solange das Haus diese Mängel aufweist, haben Sie ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich Ihrer Zahlungsverpflichtung, das heißt, Sie müssen die noch nicht gezahlten 3,5 Prozent erst dann überweisen, wenn die Mängel des Hauses beseitigt worden sind . Lassen Sie sich also nicht von der Drohung der Baufirma, einen Anwalt einzuschalten, einschüchtern.

Zudem dürfen Sie von der Firma verlangen, die Mängel kostenfrei zu beseitigen. Sollte die Firma diesem Verlangen innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist nicht nachkommen, dann dürfen Sie die Mängel selbst beseitigen (etwa durch Beauftragung einer anderen Firma) und die Kosten hierfür der Baufirma in Rechnung stellen. Alternativ können Sie auch den Preis, den Sie für das Haus gezahlt haben, herabsetzen, was vor allem im Hinblick auf die zu dünnen Wände für Sie von Interesse sein dürfte. Soweit die Baufirma die Mängel verschuldet haben sollte - was insbesondere hinsichtlich der zu dünnen Wände anzunehmen ist, diese sind ja absichtlich dünner gebaut worden - , haben Sie auch Anspruch auf Ersatz der Schäden, die Ihnen durch die Mängel entstehen.

Sie sollten unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten, der Ihre Interessen gegen die Baufirma vertritt und insbesondere dafür sorgt, dass die Firma ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und Ihnen gegebenenfalls einen Teil des Preises zurückzahlt sowie Schadenersatz zahlt.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER