Übernahme voller mietkosten-anwaltlich korrekt beraten?
vom 21.4.2006
15 €
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(nähe der schule, sozialkontakte...) nachdem nun von seiten der arbeitsagentur keinerlei reaktion eintrat, habe ich einen fachanwalt für sozialrecht eingeschaltet. ich habe einen Prozesskostenantrag ausgefüllt und bin davon ausgegangen, da mir mein anwalt nichts anderes mitteilte, kostenlos zu streiten. der anwalt hat das anliegen als klage beim sozialgericht eingereicht. es ist seither außer dem hin-und herschicken von schriftsätzen kein ergebnis eingetreten. weder hat die arb.agentur beschieden, noch das sozialgericht entschieden. da meine möglichkeiten, die mietdifferenz aufzubringen, schmelzen, habe ich den anwalt angehalten, eine einstweilige anordnung beim sozialgericht zu beantragen. wieder kein kommentar des anwaltes wegen ev. kosten. jetzt hat das hiesige sozialgericht die prozesskostenhilfe für die einstweilige anordnung abgelehnt mit der begründung, die arbeitsagentur habe ja noch nie einen bescheid erlassen, dass ich ausziehen müßte und daher hätte eine klage sowieso keinen erfolg. mein anwalt will dies nun vom landessozialgericht "günstig" prüfen lassen und klärte mich für mich doch sehr überraschend darüber auf, dass der antrag auf einstweilige anordung nicht mehr zurückzunehmen sei und im falle der nichtkostenübernahme ca. 400€ auf mich zukämen. er hätte bereits viel arbeit gehabt ect.. inzwischen frage ich mich, ob der anwalt nicht hätte überblicken müssen, dass meine anträge hier ins leere laufen, oder hat die sache tatsächlich aussicht auf erfolg?