Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie müssen hier zwei Verfahren ganz klar auseinanderhalten:
1.Das Eilverfahren:
Der Prozeßkostenhilfe-Antrag betreffend den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung konnte nur dann Erfolg haben, wenn der Antrag erfolgversprechend war. Erfolgversprechend ist er nur, wenn besondere Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Regelung besteht. Bei der Versagung von Prozesskostenhilfe ist das Gericht offenbar davon ausgegangen, dass die Sache nicht so dringend ist. Darüber kann man sich streiten. Ihr Anwalt will den ablehnenden PKH-Beschluss in nächster Instanz überprüfen lassen. Falls er damit keinen Erfolg hat, ist es korrekt, dass er Sie über die Kosten aufklärt, die dann bei Ihnen hängen bleiben. Sie sollten ihn vielleicht fragen, wie er die Erfolgsaussichten einschätzt. Sie müssen dann entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen wollen oder nicht. -
2. Das Hauptsacheverfahren mit dem Ziel der abschließenden Überprüfung des Bescheides der AA.
Wenn bei Ihnen die finanziellen Voraussetzungen dafür vorliegen, sehe ich keinen Grund, warum dem PKH-Antrag - dieses Hauptsacheverfahren betreffend - nicht stattgegeben werden sollte, denn Ihre Klage ist nicht mutwillig und man kann auch nicht von vornherein sagen, dass sie keinen Erfolg haben wird. Es ist leider so: die Verfahren vor den Sozialgerichten ziehen sich in die Länge. So müssen Sie sich noch in Geduld üben.
Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grßüßen
Ulrike Fürstenberg
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Fürstenberg,
zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Folgendes bleibt für mich offen:
Nach Aussage meines Anwaltes hat er die Sache, ohne mich zu fragen, an die nächsthöhere Instanz weitergegeben. Der Clou ist ja gerade, dass er mich dadurch einem ungewollten finanziellen Risiko ausgesetzt hat. Kann ich da etwas tun?
Vielen Dank im voraus
MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie können
- entweder ihm klar machen, dass Sie den ablehnenden PKH-Beschluss akzeptiert haben, dagegen nicht mehr vorgehen wollten, und dass er das Rechtsmittel dagegen zurücknehmen soll: dann wird er die Anwaltsgebühren dafür von Ihnen verlangen, wenn Sie nicht zahlen wollen, wird es wird zu einem Zivilrechtsstreit kommen, in dem es darum gehen wird, ob Sie ihm den Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung gegeben haben oder ob das nicht der Fall war,
- Sie können es laufen lassen und hoffen, dass das Rechtsmittel Erfolg hat. Das dauert ein Weilchen, und wenn Sie keinen Erfolg haben, wird Ihnen Ihr Anwalt die angekündigte Rechnung stellen; wenn Sie Erfolg haben, wird das angegangene Gericht erneut möglichst schnell vorläufig entscheiden.
Aber: wenn der PKH-Antrag abgelehnt wurde, wird dem Antrag von dem angegangenen Gericht keine Erfolgsaussicht beigemessen... muss es dennoch entscheiden im Rahmen von PKH, weil das übergeordnete Gericht dies so entschieden hat, wird sich vielleicht an der Rechtsauffassung des angegangenen Gerichts nicht viel geändert haben,
- oder Sie können ihn bitten, Ihnen die Kosten mitzuteilen, die für ein Eilverfahren entstehen werden (dies ist nämlich wesentlich weniger als für das Hauptsacheverfahren) und das Eilverfahren dann ohne PKH durchführen
- oder Sie können das Eilverfahren aufgeben und die Hauptsacheentscheidung abwarten. Dann müssen Sie bis zur Entscheidung irgendwie über die Runden kommen. Bitten Sie Ihren Anwalt doch, bei Gericht nach dem Sachstand zu fragen.
Freundliche Grüße,
Ulrike Fürstenberg
Rechtsanwältin