Unterhaltszahlungen nach der Volljährigkeit?
vom 7.11.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Die 17jährige Tochter stammt aus erster Ehe. ... Die Tochter aus erster Ehe wohnt bei der Mutter, im Januar 2012 wird sie volljährig. Die Mutter der Tochter aus erster Ehe erhält 362€ Unterhalt, Ehegattenunterhalt zahle ich nicht.