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mit dem Auto vom Ex verfolgt, massiv bedroht

31. Mai 2010 20:38 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel

Guten Tag!

letzte Woche fuhr ich mit meinem Sohn und meiner Tochter, zu meiner Mutter sie besuchen. Auf dem Weg zurück, fuhr ich durch meinem ehemaligen <Wohnort, dort traf ich auf meinen Ex, wegen dem ich damals vor 5Jahren meinen Führerschein verlor. Er drehte auf der Strasse und verfolgte mich und meine Kinder über einen Zeitraum von 25 Kilometer, er kam dicht ans Auto unter einen Meter , übrholte, nötigte mich dabei stark zu bremsen, und machte massenweise Fotos uns Videos. Meine Anzeige lautet auf Nötigung im Strassenverkehr und Verletzung des Kunstuhrheberschutzgesetz.

ich war nun bei einem Anwalt, aber der sagt ich könne nichts machen da nicht ausreichend viel passiert ist, man kann ihn nur anschreibenun ihm klar machen das er soetwas zu unterlassen hat, sollte er es wieder ttuen wird er in Haftung genommen.

Stimmt das.? der Typ hat unsere Tochter schon mal entführt, kann ich wirklich nicht mehr machen???

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Dem Kollegen ist zuzustimmen. Aus dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt ergeben sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein weitergehendes Vorgehen gegen Ihren Ex, als diesen aufzufordern, künftige Belästigungen zu unterlassen.

Strafrechtlich könnte sich aus dem Verhalten Ihres Ex zwar der Vorwurf der Nötigung bzw. einer Bedrohung ergeben. Dies wird ihm allerdings ohne weitere Zeugen schwerlich nachzuweisen sein. Ungeachtet dessen könnten Sie wegen des Vorfalls natürlich Strafanzeige erstatten. Die Polizei wird dann die Ermittlungen aufnehmen und Sie sowie Ihren Ex zu den Vorgängen vernehmen. Ein solches Verfahren wird voraussichtlich ergebnislos eingestellt werden, da es keine ausreichenden Beweismittel gibt. Anders könnte der Fall dann sein, wenn es Zeuge für den Vorfall gibt, die den von Ihnen geschilderten Sachverhalt bestätigen können.

Zivilrechtlich wird man vorliegend noch keine weitergehenden Schritte veranlassen können. Eine einstweilige Verfügung etwa, gerichtet auf das Verbot sich Ihnen künftig nähren, Sie zu belästigen und zu verfolgen, bedürfte eines wiederholten und intensiveren Vorgehens Ihres Ex als dies bei einem einzigen Fall vorliegt. Ein Gericht würde hier keine ausreichende Grundlage für den Erlass einer entsprechenden Verfügung annehmen können.

Ich rate Ihnen daher, der Empfehlung des Kollegen zu folgen und Ihren Ex anwaltlich aufzufordern, künftige Belästigungen zu unterlassen.

Rückfrage vom Fragesteller 1. Juni 2010 | 18:27

Guten Tag, danke für ihre Antwort.

ich habe vergessen zuschreiben, das mit im Auto auch noch meine Freudin auf dem beifahrersitz gesessen hat, diese kann das alles bestätigen. Würde das etwas ändern?

Mich nervt einfach das ich gegen ihn nichts in der Hand habe, heute habe ich mit bekommen durch 3 te das er in einem Interforum mich als Lügnerin beschuldigt.

ich habe einfach keine Lust mehr darauf. vielen dank für ihre antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juni 2010 | 19:15

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Sie eine Zeugen für die Vorgänge haben, dann sollten Sie Strafanzeige stellen. Das Verhalten Ihres Ex im Straßenverkehr hat durchaus strafrechtliche Relevanz, soweit das nach der kurzen Sachverhaltsschilderung ersichtlich ist.

Parallel sollten Sie jedoch auch dem Rat des Anwaltes folgen und Ihren Ex zivilrechtlich auffordern, Belästigungen künftig zu unterlassen.

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