Welche Konsequenz hat es, wenn diese Übernachtungsadresse nicht oder falsch mitgeteilt wird, ist der
vom 28.7.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Erste Übernachtung des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil. Da die Eltern in großer Entfernung zueinander leben, soll das Kind an zwei Umgangsterminen mit dem umgangsberechtigten Elternteil im seinem Wohnort ( Pension o.ä. ) übernachten, um ein eventuelles nach Hause bringen des Kindes zu gewährleisten. ... Welche Konsequenz hat es, wenn diese Übernachtungsadresse nicht oder falsch mitgeteilt wird.