Der TÜV-Prüfer bemängelte: -Querlenker hinten, links und rechts -Gummilager Querlenker vorne, oben -Spurstangenkopf, rechts aussen -Gummimanchetten, rechts unten und links oben -durchgerostete Schweller hinten rechts und vorne links -durchgerostete Radläufe vorne, links und rechts -defekte Hardyscheiben der Lenkung Nach Check durch eine Fachwerkstatt, spezialisiert auf VW Busse, wurde uns geraten, den Bus wieder zu verkaufen, da die Summe für eine Reparatur auf kollosale 2.000,-€ geschätzt wurde. ... oder 2.Muss der Verkäufer die sich an der Reparatur beteiligen? Als Kaufvertrag wurde ein Standard-Kaufvertrag der HUK- Versicherung verwendet.