Autokauf-Getriebe defekt-Rücktritt?
vom 9.12.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Gang auf - Problem schriftlich am 6.11.07 bei Autohandel angezeigt Verdacht auf Getriebedefekt - Werkstatttermin vereinbart - Auto seit 19.11.07 in einer vom Autohändler beauftragten Ford- Werkstatt, Getriebedefekt hat sich bestätigt - in den ersten zwei Wochen: Getriebe zerlegt, Ersatzteile ge- tauscht, Fehler besteht weiter - in der dritten Woche stand Fahrzeug unberührt in der Werk- statt, obwohl Getriebe ein zweites Mal zerlegt werden soll - Fazit: Ende der Reparatur nicht in Sicht, schon drei Wochen ohne neu gekauftes Auto Meine Fragen: 1. ... Muss ich, trotz der bisherigen dreiwöchigen Wartezeit, erst eine Frist setzen, um danach vom Kaufvertrag zurücktreten zu können? ... Habe ich grundsätzlich das Recht, noch vom Kaufvertrag zu- rückzutreten, nachdem das Auto scheinbar einen gravierenden Mangel hat, dessen Behebung nicht absehbar ist?