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Autokauf-Getriebe defekt-Rücktritt?

9. Dezember 2007 17:19 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
erbitte Ihre Hilfe zu folgendem Problem:
Die Fakten:
- Ford-Jahreswagen gekauft am 11.10.07 EZ 05/06 ca.12.000 km
- Fahrzeugübergabe 17.10.07
- Autohandel ca. 60 km von Wohnort entfernt
- schon bei Abholung Pfeifgeräusch bemerkt, ohne es genau
zuordnen zu können
- nach 2-wöchigem Fahren war klar: Pfeifgeräusch tritt beim Gas-
geben im 5. Gang auf
- Problem schriftlich am 6.11.07 bei Autohandel angezeigt
Verdacht auf Getriebedefekt
- Werkstatttermin vereinbart
- Auto seit 19.11.07 in einer vom Autohändler beauftragten Ford-
Werkstatt, Getriebedefekt hat sich bestätigt
- in den ersten zwei Wochen: Getriebe zerlegt, Ersatzteile ge-
tauscht, Fehler besteht weiter
- in der dritten Woche stand Fahrzeug unberührt in der Werk-
statt, obwohl Getriebe ein zweites Mal zerlegt werden soll
- Fazit: Ende der Reparatur nicht in Sicht, schon drei Wochen
ohne neu gekauftes Auto

Meine Fragen:
1. Was ist eine angemessene Reparaturzeit? (Kann sich die Werk-
statt soviel Zeit lassen, wie sie will?)
2. Muss ich, trotz der bisherigen dreiwöchigen Wartezeit, erst
eine Frist setzen, um danach vom Kaufvertrag zurücktreten
zu können? Ich hatte das Auto ja im guten Glauben abgegeben,
dass es schnellstmöglich repariert wird.
3. Habe ich grundsätzlich das Recht, noch vom Kaufvertrag zu-
rückzutreten, nachdem das Auto scheinbar einen gravierenden
Mangel hat, dessen Behebung nicht absehbar ist?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

9. Dezember 2007 | 23:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Die angemessene Reparaturzeit kann aus der Distanz nicht benannt werden, Sie sollten sich diesbezüglich an einen Sachverständigen wenden.

Die dreiwöchige Wartezeit hat keine Auswirkungen auf eine eventuell notwendige Fristsetzung.

Wenn Sie Vebraucher sind, also das Auto für Ihre privaten Zwecke benötigen, können Sie aufgrund eines gravierenden Mangels zurücktreten. Sie müssen hierfür dem Autohändler eine Frist zur Nachbesserung setzen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, können Sie zurücktreten.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON

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