Warnung des Vormieters - Möglichkeit der fristlosen Kündigung?
vom 15.10.2012
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Nun haben wir uns doch entschieden, nicht in diese Wohnung einzuziehen. ... Meine Frage ist nun folgende: Können wir den Mietvertrag erst zum 01.12.2012 Kündigen mit einer Kündigungsfrist bis zum 28.02.2013 oder können wir auch schon zum 01.11.2012 mit einer Kündigungsfrist bis zum 31.01.2013 die Wohnung Kündigen?? ... Würde es sonst noch Möglichkeiten geben ( Rechtlich ) die eine Fristlose Kündigung rechtfertigen würde??