Fristlose Kündigung nach SchuldRAnpG
vom 21.8.2019
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Die Kündigungsfristen nach SchuldRAnpG sind mir bekannt, auch die Verpflichtung zur Entschädigung und zur Beteiligung an den Abrisskosten bei fristgerechter Kündigung. ... Ab dem 01.01.2023 wäre dies für mich ja auch möglich ohne dass für die Herrichtung des Grundstückes große Kosten für mich anfallen. ... Wenn Ja, wie verhält es sich im Falle einer fristlosen Kündigung mit den Abriss- und Entschädigungskosten?