Trennung, gemeinsames Haus, Rechte
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Wir haben hierfür einen gemeinsamen Kredit aufgenommen und stehen auch beide (50/50) im Grundbuch. ... Ich möchte gern aus dem Vertrag und aus dem Grundbuch raus, allerdings nicht für null. ... - habe ich noch Rechte hinterher, falls sie mich nicht aus dem Vertrag entläßt, ich aber nicht zahle und auch weiterhin im Grundbuch stehe (kann ich das Haus noch normal betreten, kann sie einfach das Schloß austauschen, muß sie mich bei baulichen Veränderungen fragen o.ä.)