Sehr geehrte Damen und Herren, wir, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus zwei Gesellschaftern mit jeweils 50-prozentigem Anteil am Vermögen / Einkünften der Gesellschaft, haben eine GbR im Bereich E-Commerce gegründet. ... In der Gewerbeanmeldung heißt unsere GbR "Nachname-Gesellschafter1 & Nachname-Gesellschafter2 GbR (Phantasiename GbR)". ... Wenn ja, können sie dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet werden oder müssen sie der GbR und damit gemeinschaftlich zugeordnet werden?