Meine Mutter war die Alleinerbin und hat mich mit der Pflichtteilserpressungsnummer erpresst, bezüglich der Offenlegung meiner damaligen Pflichtteilsergänzungsansprüche. 2014 habe ich durch die Prahlerei meiner Halbschwester, die sich eine Generalvollmacht und Pflegevollmacht erschlichen hat, erfahren, dass es vor dem Krebstod meines Vaters erhebliche pflichtteilsschmälernde Transaktionen von Seiten meines Vaters gegeben hat, die unseren Pflichtteil auf unbedeutend heruntergesetzt haben. 2016 habe ich im Rahmen einer Stufenklage obsiegt und meine Mutter ist verpflichtet, über die Pflichtteilsergänzungsansprüche Auskunft zu erteilen. ... Folgen Frage brennen mir unter den Nägel: Meines Erachtens soll der § 1899 Abs 4 die Betreute Person unterstützen, aber nicht die egoistischen Motive der Generalbevollmächtigten ihr Erbe zu schützen. ... Mein Anwalt hat mir auf Anfrage vor einiger Zeit mitgeteilt, dass im Fall des Todes meiner Mutter, die eigentlich auskunftspflichtig wäre, der Titel der Stufe 1 auf die Erben übergeht.