Befristeter Arbeitsvertrag gem. TV -L § 30
vom 15.1.2020
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Für die Befristung wurde kein Sachgrund festgelegt, weshalb meine Probezeit 6 Wochen betrug. Im Arbeitsvertrag wird bzgl. der Kündigung auf § 30 Abs. 4 und 5 TV-L verwiesen.