Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der betrug ist im StGB wie folgt geregelt:
"§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
..........."
Danach haben Sie in Ihrem Fall, vorausgesetzt es kommt zu einer Verurteilung wegen Betruges aufgrund der 20.000 €, wohl bereits mit einer geringeren Freiheitstrafe zu rechnen. Dies kann sich auf bis zu 3 Monate belaufen und wird sicherlich zur Bewährung ausgesetzt.
Strafschärfend könnte sich in Ihrem Fall nämlich die fortgesetzte Begehungsweise ( 39 Pakete) und die Vorverurteilung wegen Diebstahls auswirken.
Ich empfehle Ihnen einen Verteidiger zu beauftragen und zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Dann können Sie entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.
Sie können dazu auch unseren kostengünstigen Service unter www.net-rechtsanwalt.de (Menüpunkt: Akteneinsicht-Online) nutzen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
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