Sofern durch die Weiterbildungsveranstaltung(-en) Arbeitszeit ausfällt, wird Frau S. unter Fortzahlung ihrer durchschnittlichen vertraglichen Vergütung von der Arbeit freigestellt. ... Frau S. ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme infolge der Freistellung von der Arbeit empfangenen Bezüge verpflichtet, wenn sie das Arbeitsverhältnis von Ablauf einer Dauer von 24 Monaten nach Beendigung der Fort-/Weiterbildung aus solchen Gründen kündigt, die ihr zuzurechnen sind.