Sehr geehrter Fragesteller,
in vielen europäischen Nachbarländern gibt es in regelmäßigen Abständen sogenannte Amnestien für illegale Einwanderer. Im Rahmen dieser Legalisierungsprogramme der Regierungen werden den Illegalen nationale Aufenthaltspapiere erteilt. Voraussetzung für die Gewährung der Amnestie ist zumeist, dass die Illegalen einen Antrag auf Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus bei der zuständigen (in Ihrem fall italienischen) Meldebehörde stellen, einen festen Arbeitsvertrag haben und straffrei sind.
Erhält Ihre Freundin von der italienischen Regierung im Rahmen des Legalisierungsprogramms Aufenthaltspapiere, so kann sie mit diesen Papieren jedenfalls für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu 3 Monaten auch nach Deutschland einreisen, da die Schengenstaaten aufgrund des Schengener Abkommens die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel gegenseitig anerkennen.
Eine Eheschließung sollte dann am besten in Italien erfolgen, alternativ auch in Dänemark. In Deutschland ist eine Eheschließung mit einem nicht EU-Ausländer sehr langwierig, da es das deutsche Recht vorsieht, dass ein Ausländer für eine Eheschließung grundsätzlich ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatlandes vorlegen muss. Stellt das Heimatland solche Ehefähigkeitszeugnisse nicht aus, muss ein aufwändiges und langwieriges Befreihungsverfahren vor dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht (OLG) durchgeführt werden, welches mehrere Monate dauern kann. Am Ende dieses Verfahrens spricht das OLG die Befreihung von dem Erfordernis des Ehefähigkeitszeugnisses aus. Erst dann kann geheiratet werden. In den meisten europäischen Nachbarstaaten ist die Eheschließung schneller und unbürokratischer möglich, als in Deutschland.
Von einer Ausreise aus der EU ohne gültige Aufenthaltspapiere ist absolut abzuraten. Es wird am Flughaften mit Sicherheit auffallen, dass Ihre Freundin keine gültigen Papiere hat. Der illegale Aufenthalt, bzw. die Ein- und Ausreise aus Italien ohne gültige Papiere stellt wohl ebenso wie in Deutschland einen Straftatbestand dar. Ihre Freundin riskiert auf diese Weise, dass sie ausgewiesen oder sogar abgeschoben wird. Folge solcher aufenthaltsbeendender Maßnahmen wäre eine Einreisesperre für den gesamten Schengenraum. Eine Heirat/ Familienzusammenführung wäre dann nur noch von Peru aus möglich.
Wenn Sie nach Legalisierung Ihrer Freundin in Italien eine Eheschließung in Italien oder Dänemark herbeigeführt haben, muss diese von den deutschen Behörden anerkannt werden. Ihre Freundin erhält dann als Ihre Ehefrau einen Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 AufenthG
als Ehefrau eines Deutschen. Nach 3 Jahren Ehe kann sie eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) bekommen.
Antwort
vonRechtsanwältin Isabelle Wachter
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Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Ich würde Ihnen raten, sich einmal einen Termin bei einem italienischen Rechtsanwalt geben zu lassen. Dieser kann Ihnen möglicherweise noch weitergehenden Rat bezüglich einer Eheschließung in Italien geben, bevor Ihre Freundin das Legaisierungsprogramm durchlaufen hat. Mir ist bekannt, dass eine Eheschließung z.B. in Spanien bei Vorlage einer Meldebescheinigung und eines gültigen Passes möglich ist.
Ich hoffe, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabelle Wachter
(Rechtsanwältin)