Wir können das nicht nachvollziehen, da sich der den beiden Ehepaaren vorbehaltene Nießbrauch jeweils auf die eingebrachte Immobilie bezieht und die beiden Ehepaare Anteile an der GbR in der entsprechenden Höhe halten. Wenn hier überhaupt Grunderwerbsteuer anfallen sollte, dann hätten wir erwartet, dass diese auf den per Schenkung an die Kinder des einen Ehepaares entfallenden Anteil beschränkt ist, wobei aufgrund von § 3 Nr. 6 GrEStG bei dem Ehepaar mit den beiden Kindern gar keine Steuer anfallen dürfte.