Widerrufsrecht nach § 355 BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Dies jedoch lediglich mit der Absicht einen Kühlschrank zu reparieren und nicht zum Zwecke des Abschlusses eines Kaufvertrages für ein Neugerät. Zudem hatte ich bei Abschluss des Kaufvertrages keine Möglichkeit, das neue Gerät zu sehen und zu testen (ähnlich wie bei Verbrauchern die über das Internet bestellen). ... Kann ich in sonstiger Weise den Vertrag rückgängig machen?