Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, der erste Interessent A könnte Regressansprüche gegen Sie geltend machen, da durch Ihre Annahme seines Angebots ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ein Kaufvertrag erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme. Da Sie dem ersten Interessenten A bereits zugesagt haben, ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, und Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug an ihn zu übereignen.
Wenn Sie das Fahrzeug stattdessen an den zweiten Interessenten B verkaufen, können Sie den Vertrag mit A nicht erfüllen und machen sich gegenüber A schadensersatzpflichtig. A könnte Schadensersatz für den sogenannten Erfüllungsschaden verlangen, also den Schaden, der ihm durch die Nichterfüllung des Kaufvertrags entstanden ist. Dies könnte beispielsweise die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Preis sein, den A für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müsste.
Es ist wichtig zu beachten, dass Verträge grundsätzlich bindend sind, und ein Rücktritt von einem wirksamen Kaufvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie sich entscheiden, das Fahrzeug an B zu verkaufen, sollten Sie sich bewusst sein, dass A rechtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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