Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie haben einen wirksamen Kaufvertrag gem. § 433 BGB
geschlossen.
Diese können sie nach ihrer Sachverhaltsschilderung auch wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB
anfechten. Sie haben mit dem Vorbesitzer auch schon einen Zeugen, den sie im Zweifel benennen können. Sie müssen die Arglist bzw. den Täuschungswillen beweisen. Die Frist für eine wirksame Anfechtungserklärung bei der arglistigen Täuschung ist gem. § 124 BGB
ein Jahr.
In ihrem Fall könnte man außerdem an eine Anfechtung gem. § 119 II BGB
denken. Diese Norm ist neben dem Gewährleistungsrecht eigentlich nicht anwendbar. In ihrem Fall geht es jedoch um mehr als den bloßen Mangel der Kaufsache. Der Anfechtungsfrist wäre hier gem. § 121 BGB
"unverzüglich".
Sie können sich zudem gem. §§ 280
, 241
II, § 311 II BGB
von dem Vertrag lösen. Der Verkäufer hat eindeutig seine Aufklärungspflichten verletzt. Dieses Rechtsinstitut ist auch neben der arglistigen Täuschung anwendbar.
Ihnen bleibt zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären.
Sie sollten demnach auf eine Aufhebung des Vertrages Drängen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich
Der Vorbesitzer hat mir erklärt dass er dem Autohaus nichts davon berichtet hat. Ich kann aber davon ausgehen dass sich das Autohaus in der VW Datenbank informieren, bzw. in der vorherigen VW Werkstatt kundig getan hat. Dies war auch die erste Einschränkung die ich erfahren musste, er könne mir keine Garantie geben, obwohl fast alle VW Häuser diese für 12 Monate anbieten.Wobei ich denke bin dass sich die Garantie von der Gewährleistung abhebt, oder nicht.
Ich verstehe nur nicht wie ein Vertrag rechtswirksam sein kann wenn er solche Klauseln enthält, vor allem der Zusatz Bastlerfahrzeug, für ein Auto mit TÜV und Neuwertig und zum Handelsüblichen Preis, zwar günstig aber kein Schrottwert?
Was wenn ich das Fahrzeug trotz der Bedenken abnehme und die Maschine verreckt mir?Hängt davon ab ob ich den Verkäufer von den Details erzähle, ihn zur Rechenschaft ziehe, bzw. wenn ich nun einen weiteren Rabatt erwirken könnte, hätte er immer noch die Gewährleistungspflicht?
Vielen Dank dass Sie sich für das etwas knappe Honorar Zeit für mich genommen haben, die Antwort ist mir natürlich auch mehr wert aber ich kaufe gerade mein erstes besseres Auto (also über € 1000,-)
Schönes Wochenende
P.S. Ich werde Sie weiter empfehlen, auch die Seite hier
Ich bedanke mich für ihr Vertrauen und wünsche ihnen noch viel Erfolg. Wenn sie die Seite noch weiter empfehlen wollen, bewerten sie den Beitrag mit 5.0 Punkten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich