AGB eines Verkehrsverbundes
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Dieser Einjahresvertrag beinhaltet ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht bei Arbeitgeberwechsel. ... Der Verkehrsverbund hat daraufhin die außerordentliche Kündigung widerrufen und mit folgender Begründung auf Einhaltung des Einjahresvertrages bestanden: In Anlehnung an unsere AGB’s teilen wir Ihnen mit, dass bei einer Kündigung des Abonnements die Zeitkarte nach Wirksam werden der Kündigung abgegeben werden muss. ... Somit habe ich bei gleichzeitiger Kündigung und Verlust der Zeitkarte keine Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.