Verfügungsbeschränkung
Der A wurde im notariellen Testament mit der Auflage beschwert, "solange nicht über die ihm zugewendeten Grundstücke zu verfügen wie eine genau bezeichnete Person (X) lebt. ... Meine Fragen beziehen sich auf den Fall, dass A verstirbt, solange X noch am Leben ist: Kann A dann überhaupt einen testamentarischen Erben (TE) oder Vermächtnisnehmer (VN) für die Grundstücke einsetzen oder verstösst dies schon gegen die Auflage ?